Spiel- und Platzordnung
Die Spiel- und Platzordnung regelt die Benutzung sowie die Sauber- und Instandhaltung unserer Tennisplätze.
Allgemeines
Die Einrichtungen des TC Reken stehen allen Mitgliedern gleichberechtigt zur Verfügung. Bei der Platzbenutzung haben lediglich Meisterschaftsturniere, Forderungsspiele und das vom Vorstand autorisierte Training Vorrang. Die von den einzelnen Mannschaften vereinbarten Freundschaftsturniere müssen rechtzeitig dem Vorstand angekündigt werden, um ggf. eine Vorrangstellung zu erhalten.
1. Spieldauer / Platzbelegung
1.1. Die Spieldauer beträgt 45 Min. für Einzel- und 60 Min. für Doppelspiele.
1.2. Um einen Platz zu reservieren, muss mindestens 1 Spielpartner persönlich anwesend sein. 10 Minuten vor Spielbeginn müssen sich alle Partner eingefunden haben.
1.3. Es ist ein Gebot der Fairness, Platzbewerbern, die noch nicht gespielt haben, Vorrang zu gewähren. Nach Beendigung eines Spieles sind bei entsprechendem Andrang dieselben Spieler erst wieder nach 1 Stunde berechtigt, zu reservieren und zu spielen.
1.4. Spielerinnen und Spieler, die aktiv an einem Turnier teilgenommen haben, dürfen bei anderweitigem Andrang am gleichen Tag keinen Platz mehr belegen.
2. Allgemeinde Platzreservierungen
2.1. Turniere
Grundsätzlich haben Meisterschaftsturniere Vorrang. Gleiches gilt für die vom Vorstand genehmigten Freundschaftsturniere, die durch Aushang bekanntgegeben werden.
2.2. Training
Die Reservierung für den Platz bzw. die Plätze, auf denen das durch den Vorstand autorisierte Training durchgeführt wird, wird durch Aushang bekanntgegeben. Spielerinnen und Spieler, die für das Training vorgesehen sind, dürfen am gleichen Tage bei anderweitigem Andrang keinen weiteren Platz belegen.
3. Jugend
3.1. Jugendplatz ist Platz 6. Auf diesem Platz haben Jugendliche Vorrang. Bis 18.00 Uhr steht Platz 6 ausschließlich den Jugendlichen zur Verfügung.
3.2. Sind nach 18 Uhr keine Jugendlichen auf der Anlage und erwachsene Clubmitglieder haben sich in die Warteliste für Platz 6 eingereiht, dann haben diese Vorrang vor Jugendlichen, die während dieser Wartezeit zur Platzanlage kommen. Die ankommenden Jugendlichen müssen bzw. können sich dann in die Warteliste für Platz 6 einreihen.
4. Platzordnung
4.1. Nach Beendigung des Spiels müssen der Platz (entsprechend der aushängenden Anleitung) abgezogen und die Linien gekehrt werden. Bei trockenem Wetter sind die Plätze vor und nach dem Spiel ausreichend zu wässern. Bei Bedarf muss dies auch zwischendurch erfolgen. Alle Defekte an den technischen Einrichtungen sowie an den Spielflächen sind unverzüglich dem Platzwart bzw. einem Vorstandsmitglied zu melden. Falls notwendig, ist der Spielbetrieb einzustellen.
4.2. Vor dem Abziehen sind Unebenheiten auf den Plätzen mit dem Platzhobel zu beseitigen.
4.3. Die Plätze dürfen nur in angemessener Sport- bzw. Tenniskleidung bespielt werden.
4.4. Jedes Vereinsmitglied hat mit dazu beizutragen, dass die Plätze und Nebenanlagen in einem sauberen und ordentlichen Zustand sind.
4.5. Jedes Clubmitglied, das als letztes die Anlage verlässt, ist verpflichtet, ungeachtet der Uhrzeit dafür zu sorgen, dass alle Türen und Fenster der Clubanlage ordnungsgemäß verschlossen werden.
5. Gäste
Gäste von Mitgliedern dürfen nur dann spielen, wenn kein anderweitiger Andrang herrscht. Die Gastgebühr beträgt pro angefangene 45 Minuten 10,– €. Bei einem Spiel mit einem Gast kann die durch die Spielordnung festgelegte Spieldauer ausgeschöpft werden, wenn sich erst nach Beginn des Spieles anderweitiger Andrang einstellt.
6. Haftung
Der Tennisclub übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände sowie für Unfälle, die sich auf der gesamten Sport-, Clubhaus- und Parkplatzanlage ereignen.
Schlussbestimmungen
Die Regelungen müssen von allen Spielerinnen und Spielern eigenverantwortlich eingehalten werden, um einen harmonischen und fairen Spielablauf zu gewährleisten. Der Vorstand vertraut darauf, dass die Vereinsmitglieder Missverständnisse und Meinungs-verschiedenheiten anhand der vorstehenden Platzordnung regeln können. In den Fällen, wo eine Einigung nicht möglich ist, hat ein Vorstandsmitglied die Entscheidungsbefugnis.
Reken, 25. Februar 2019
Der Vorstand